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Landesverkehrswacht NRW: Social Media-Kampagne zum Thema E-Scooter-Regeln

Seit fast zwei Jahren dürfen auf deutschen Straßen E-Scooter fahren. Noch immer kennt kaum jemand die Regeln bzw. weiß überhaupt, dass es welche gibt. Der E-Scooter – der eigentlich E-Tretroller heißt, aber kaum so genannt wird – gilt als Elektrokleinstfahrzeug und mitnichten als Spielzeug.
Die Landesverkehrswacht NRW startet eine Social Media-Kampagne, um Nutzer von E-Scootern für das Thema Regeln aber auch Verkehrssicherheit zu sensibilisieren. Am heutigen Mittwoch, 12. Mai, gehen vier Kurzclips online. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene. Die kurzen Clips kommen bewusst ohne den erhobenen Zeigefinger daher und wirken authentisch.
Thematisiert wird, dass die E-Scooter nur alleine und erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, dass es eine Promillegrenze gibt und dass empfohlen wird, die Geräte vor jeder Fahrt kurz zu checken. Über den Sommer geplant ist mindestens ein weiterer Clip, der wegen der Corona-Verordnungen nicht gedreht werden konnte, und aufklärende Posts zu dem Thema.
An der Kampagne mitgewirkt haben die Verkehrswacht Dortmund und die Polizei Dortmund. Unterstützt wird die Aktion vom Ministerium für Verkehr NRW. Die Clips der Landesverkehrswacht finden sich auf Facebook, Instagram und YouTube.

 

Hintergrund:

– Mit E-Scootern darf auf Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Fehlen diese, darf die Fahrbahn und außerorts auch Seitenstreifen genutzt werden. Verboten ist es, auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen zu fahren.

– E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Achtung: Verleihfirmen fordern oft ein höheres Alter von ihren Kunden.

– Elektrokleinstfahrzeuge sind versicherungspflichtig.

– Bei dem Konsum von Alkohol gelten die gleichen Vorschriften wie für Autofahrer, also eine 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, macht man sich schon ab 0,3 Promille strafbar. Die Null-Promille-Grenze gilt auch hier für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit.

– Weiterhin nicht erlaubt sind die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett sowie das Anhängen an andere Fahrzeuge.

– Der Fahrer/die Fahrerin braucht keinen Führerschein.

 

Mehr zu dem Thema finden Sie hier: E-Scooterfahren: So ist es richtig!

 

Pressemitteilung E-Scooter-Clips

 

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