E-Scooterfahren: So ist es richtig!
Von Altersbeschränkung bis zum Alkoholverbot
Die LVW NRW hat Clips gedreht, um E-Scooter-Nutzern richtiges Verhalten und Regeln zu vermitteln. Foto: Görtz
E-Scooter sind seit 2019 auf Deutschlands Straßen zugelassen.
In Großstädten werden sie von diversen Verleihfirmen angeboten und sind daher dort im großen Stil unterwegs. Wer in Dörfern, Klein- und Mittelstädten E-Scooter fahren möchte, ist auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen.
So oder so: E-Scooter sind kein Spielzeug. Sie gelten als – Vorsicht, sperriger Begriff – Elektrokleinstfahrzeuge, für die Regeln in der Straßenverkehrsordnung festgelegt sind.
Das sind die Regeln
- E-Scooter fahren nur mit 0 Promille: Es gilt die selbe Promillegrenze wie für Autofahrende – bei Fahranfängern liegt diese bei 0 Promille.
- E-Scooter fahren nur alleine: Zu zweit darf das Kleinstfahrzeug nicht genutzt werden.
- E-Scooter fahren erst ab 14 Jahren: Wer einen privaten E-Scooter hat, darf erst ab 14 Jahren fahren. Leihgeräte können in den meisten Fällen erst ab 18 Jahren gemietet werden.
- E-Scooter fahren auf dem Radweg: Der E-Scooter hat auf Fußwegen nichts verloren, ist kein Radweg, keine Radstraße – oder streifen vorhanden, geht es laut Recht auf die Straße.
- E-Scooter müssen versichert sein: Wer einen eigenen hat, muss diesen versichern, Leihgeräte sind es über die Verleihfirma.
- E-Scooter ordnungsgemäß abstellen: E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Sie dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen, wenn diese für E-Scooter zugelassen sind, abgestellt werden.
- Eine Helmpflicht gibt es nicht, wird aber auch von Seiten der Landesverkehrswacht NRW empfohlen.
- Ebenfalls wird dazu geraten, den E-Scooter vor Fahrtantritt immer zu checken.
Clips - E-Scooter: Tipps und Regeln
Die Landesverkehrswacht NRW startete im Mai 2021 eine Social Media-Kampagne, um auf die Regeln aufmerksam zu machen. Vorerst vier kurze Clips werden seitdem auf YouTube, Instagram und Facebook gestreut. Sie richten sich an die größte Gruppe der Nutzer, Jugendliche und junge Erwachsene.
E-Scooter-Check
E-Scooter fahren erst ab 14
E-Scooter: Nur alleine fahren
E-Scooter fahren: Immer mit 0 Promille
E-Scooter fahren: Niemals auf dem Gehweg
Hintergrundinformationen
Unfallzahlen
Bundesweit
Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2024 in Deutschland fast 12.000 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das war im Vergleich zu 2023 ein Zuwachs von 26,7 % . Dabei kamen insgesamt 27 Menschen ums Leben.
In NRW
Über 3.000 Personen verunglückten 2024 mit dem E-Scooter, das waren 21,6 Prozent mehr als 2023. Neun Menschen kamen dabei ums Leben. Die häufigsten Ursachen für die Unfälle waren due falsche Straßenbenutzung, unerlaubte Mitfahrer und Ablenkung.
Umfrage des DVR zum Thema Regeln für E-Scooter-Nutzer
Eine Umfrage unter 1.003 E-Scooter-Nutzern ab 14 Jahren des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass viele die Regeln nicht kennen. Dabei gaben 57 der Befragten an, das die bereits auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen, in denen es nicht erlaubt war, gefahren sind. Die Umfrage hat ergeben, dass das in vielen Fällen aus Unwissenheit der Regeln geschehen ist. Weitere Fragen konnten ebenfalls vielfach nicht korrekt beantwortet werden – zum Beispiel zur Promillegrenze oder in Bezug auf das Mindestalter. Als Motive die E-Scooter zu fahren, gaben 62 Prozent an dies als Zeitvertreib und zum Spaß zu machen. Man nutze die E-Scooter gerne als Touristen in anderen Städten, für den Weg zur Arbeit oder Ausbildungsstätte nutzten ihn 13 Prozent der Befragten.
Übrigens: Korrekt heißen diese Elektrokleinstfahrzeuge E-Tretroller. Aber umgangssprachlich und auch bei den Verleihfirmen hat sich das Wort E-Scooter schnell durchgesetzt.


