Abstand halten
Für Autofahrer gilt: 1,50 Meter innerorts - 2 Meter außerorts

Klaus Voussem, der Präsident der Landesverkehrswacht, und Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, beim Anbringen eins der Plakate.
Abstand halten! Das gehört seit 2020 für Autofahrer gegenüber Radfahrern nicht mehr nur zum guten Ton, sondern ist Gesetz. Wer mit seinem PKW einen Radfahrer überholt, muss innerorts 1,50 und außerorts 2 Meter Abstand halten. Um diese Regelung bekannter zu machen, wurden auf Initiative der Landesverkehrswacht NRW in Kooperation mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Städtetag im Jahr 2023 4.200 Plakate NRW-weit aufgehängt.
Der Startschuss fiel am Freitag, 19. Mai, in Schwelm. Mehr dazu finden Sie hier.