Führerschein ab 17
Risikobereitschaft der Jugendlichen soll begrenzt werden
Seit 2005 gibt es in NRW für 17-Jährige die Möglichkeit, die Führerscheinprüfung bereits vor Erreichen der Volljährigkeit abzulegen und anschließend mit einer erfahrenen Begleitperson im Auto unterwegs zu sein. Das Programm „Begleitetes Fahren ab 17“ wurde Anfang 2011 auch bundesweit eingeführt.
Ziel vom Führerschein mit 17 ist es, durch die Anwesenheit der älteren Begleitperson die Risikobereitschaft der Jugendlichen zu begrenzen und sie für kritische Situationen im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Unterstützt wird das Projekt durch die Website www.bf17.de, die von der Deutschen Verkehrswacht betrieben wird. Dort finden Jugendliche alle wichtigen Informationen zum Thema „Begleitetes Fahren ab 17“.
Warum wir einen Führerschein machen und was es mit dem Begleiteten Fahren ab 17 auf sich hat, erklärt hier gewohnt kompetent Doktor Allwissend: