LVW NRW zur geplanten Führerscheinreform
"Verkehrssicherheit hat Vorrang vor Kostenreduktion"
Die Landesverkehrswacht NRW (LVW NRW) begrüßt die von der Bundesregierung geplante Führerscheinreform, spricht sich jedoch für Augenmaß und einen klaren Fokus auf die Verkehrssicherheit aus. „Aus unserer Sicht hat die Verkehrssicherheit stets Vorrang vor einer reinen Kostenreduktion“, sagt Klaus Voussem, Präsident der Landesverkehrswacht. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung sei der effektivste Weg, um die überproportional hohe Unfallbeteiligung von Fahranfängern zu senken und gleichzeitig den volkswirtschaftlichen Schaden zu mindern, der durch Unfälle entstehe.
Von einer vollständigen Digitalisierung der theoretischen Ausbildung rät die LVW NRW ab. Sie plädiert für eine Mischform aus Online- und Präsenzunterricht. Besonders bei Themen wie Risikobewusstsein sei eine Diskussion in Präsenz erfolgreicher. Andere Themen ließen sich gut online vermitteln. Zu vermeiden wäre ein reines Auswendiglernen von Prüfungsfragen in einer App.
Neue Vermittlungsformen wie Simulatoren und Coachings können die Ausbildung sinnvoll ergänzen. An der Breite der Ausbildung sollte aber nichts geändert werden. Zudem sind die Ausbildungsinhalte regelmäßig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen und weiterzuentwickeln. Gerade die frühzeitige Wahrnehmung und Antizipation von Gefahren müsse gezielt trainiert werden.
Bei den Prüfungsfragen sei Qualität wichtiger als Quantität. Statt sturer Regelabfragen mit teils nicht besonders gängigen Begriffen sollten die Fragen so gestaltet werden, dass erkennbar werde, ob ein Prüfling Verkehrssituationen richtig bewerten und darauf adäquat reagieren könne.
Zudem hält die LVW die geplante Reduzierung der Sonderfahrten auf nur noch 25 Prozent für zu weitgehend. Sie schlägt vor, dass es mindestens sechs Sonderfahrten geben soll und die Aufteilung der drei Fahrttypen (Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrten) im Ermessen des jeweiligen Fahrlehrers liegen soll.
Da sich ein begleitetes Fahren als sinnvolle Ergänzung zum Unterricht bewährt hat, wird die geplante Experimentierklausel grundsätzlich begrüßt. Diese soll Fahrschülern ermöglichen, einen Teil der praktischen Ausbildung mit Eltern oder anderen Begleitpersonen statt ausschließlich mit Fahrlehrern zu absolvieren. Allerdings müsse die Mindestzahl der verpflichtenden Fahrstunden von den vorgeschlagenen sechs auf mindestens zwölf angehoben wird. Zudem müssten gewisse Anforderungen an die Lehrenden gestellt werden, das österreichische Modell L17 wird von der LVW empfohlen. Die Mindestanforderung von 1.000 Kilometern wird für angebracht gehalten.
Nachzuarbeiten sei, so die LVW, bei der Abkehr von einzelnen Berufsbildern bei der Qualifikation der Fahrerlaubnisprüfer. Hier werde die notwendige Qualifikation (Ingenieurstudium und Sachverständiger) zwar gestrichen, aber kein anderes Qualifikationsniveau festgelegt.
Die komplette Stellungnahme zum Vorschlag zur Reform des Führerscheins ist hier zu finden.