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Wolfgang Packmohr

Expertentipp März

„Verkehrsfurcht: Angst von Fußgängern und Radfahrern vor Verkehrsunfällen in Verkehrsplanung berücksichtigen“

Von Wolfgang Packmohr

„Die Straße ist stark befahren, zwei Spuren für jede Fahrtrichtung. Die Autos rasen, 50 km/h? Wieso? Stadt und Polizei messen doch erst ab 59 km/h und 70 km/h geht doch auch. Der Gehweg ist schmal, ca. 1,80 cm breit. Stufen der angrenzenden Häuser ragen in den Gehweg, nicht zurückgestellte Abfalltonnen, Laternen mittig in den Fußweg ,gepflanzt‘. Von hinten kommt ein Fahrradfahrer. Wo soll ich jetzt als FußgängerIn hin? Ich fühl mich unwohl, da will ich nicht mehr hergehen.
So geht es leider häufig vielen Zufußgehenden. Die nah vorbeifahrenden Fahrzeuge – und selbst Fahrräder – sind häufig mit der fünffachen Geschwindigkeit von Fußgängern unterwegs, erzeugen ANGST. Fragt man Polizei oder Stadtverwaltung, hört man ,da ist bisher kein Unfall passiert!‘ – Hilft mir das in meiner Angst?
In der Kriminalitätsbekämpfung weiß man schon seit Langem zu unterscheiden in ,Objektive Kriminalitätslage‘ und ,Subjektive Kriminalitätsfurcht‘. Beides findet heutzutage Berücksichtigung in der Stadtplanung und Kriminalitätsbekämpfung.
Und die Verkehrsfurcht? Radfahrer trauen sich nicht auf der Straße zu fahren, Zufußgehende haben Angst auf Gehwegen von Radfahrern angefahren zu werden!
Wir brauchen in der Verkehrspolitik einen Paradigmenwechsel. Die Ängste von Menschen müssen wie in der Kriminalitätsbekämpfung auch in der Verkehrsplanung berücksichtigt werden. Radwege müssen sicher sein und Gehwege ausschließlich Zufußgehenden zur Verfügung stehen“, sagt Wolfgang Packmohr, Polizeidirektor a.D., bis März 2020 Direktionsleiter Verkehr beim Polizeipräsidium Essen/ Mülheim, im Vorstand der Verkehrswacht Essen, stellvertretender Vorsitzender der Verkehrswacht Mülheim, Ortsgruppensprecher für FUSS e.V. Essen und Dozent der FUSS- Akademie, Dozent an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) Mülheim und Dortmund.

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