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Expertentipp des Monats

April 2022: Christoph Becker, Geschäftsführer der Verkehrswacht Münster

„Kinder sollen Radfahren lernen. Dies bedarf viel Übung, braucht Zeit und Geduld und sollte auch Spaß machen. Nur wenn ein Kind die wichtigsten Verkehrsregeln kennt, sicher bremsen und lenken kann, kann es den Schonraum verlassen. Habt das Kind dabei immer im Blick, indem Ihr es vorausfahren lasst. Kinder bis 8 Jahre müssen – bis auf einzelne Ausnahmen – auf dem Gehweg fahren. Im Alter von 8 bis 10 Jahren dürfen sie schon auf dem Radweg oder unter gewissen Umständen auf der Straße fahren, sie können und dürfen aber auch weiter den Gehweg nutzen“, sagt Christoph Becker, Geschäftsführer der Verkehrswacht Münster, im Zitat des Monats April.

 

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Die Landesverkehrswacht NRW (LVW NRW) begrüßt die von der Bundesregierung geplante Führerscheinreform, spricht sich jedoch für Augenmaß und einen klaren Fokus auf die Verkehrssicherheit aus. „Aus unserer Sicht hat die Verkehrssicherheit stets Vorrang vor einer reinen Kostenreduktion“, sagt Klaus Voussem, Präsident der Landesverkehrswacht. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung sei der effektivste […]

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