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Klaus Voussem (l.) und Herbert Reul bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Foto: LVW NRW

„Wir haben alle dasselbe Ziel: sicher ankommen“

Kooperationsvereinbarung zwischen Innenministerium und Landesverkehrswacht NRW unterzeichnet

Für mehr Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen haben Innenminister Herbert Reul und der Präsident der Landesverkehrswacht NRW (LVW) Klaus Voussem eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden des Landes und der LVW mit ihren 62 lokalen Verkehrswachten.

„Unser gemeinsames Ziel ist die Reduzierung der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten. Um dieses zu erreichen, sind eine enge Zusammenarbeit, die Bündelung von Ressourcen sowie der gegenseitige Austausch wichtig“, betonte Klaus Voussem.

Durch gemeinsame Veranstaltungen bzw. die gegenseitige Unterstützung bei Aktionen, die Verteilung von Materialien sowie gemeinsame Pressetermine soll dieses Ziel weiter vorangetrieben werden. „Von dieser Zusammenarbeit profitieren alle – die Landesverkehrswacht, die Polizeibehörden und die, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Wir haben alle dasselbe Ziel: sicher ankommen“, erklärte Innenminister Herbert Reul.

Ist vor Ort keine örtliche Verkehrswacht aktiv, übernimmt die Landesverkehrswacht nach Möglichkeit unterstützende Aufgaben – etwa bei der Bereitstellung von Materialien. Damit die Zusammenarbeit fruchtet, sieht die Vereinbarung vor, dass sich die Partner auf lokaler Ebene über geplante Aktionen abstimmen und diese idealerweise gemeinsam durchführen. Die Polizeidienststellen dürfen zudem Materialien und Give Aways, die ihnen von den örtlichen Verkehrswachten oder der Landesverkehrswacht zur Verfügung gestellt werden, an die Bürgerinnen und Bürger ausgeben. Auch Geräte sollen beiderseitig unkompliziert ausgeliehen werden können. „Bei gemeinsamen Aktivitäten können die jeweiligen Logos der Partner genutzt werden“, ergänzt Klaus Voussem.

Die Vorgaben des bestehenden Sponsoring-Erlasses der Polizei NRW bleiben durch die Kooperationsvereinbarung unberührt.

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