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Klaus Voussem, der Präsident der Landesverkehrswacht, und Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, beim Anbringen eins der Plakate.

Minister Krischer unterstützt Plakataktion zum Thema Abstandhalten – Autofahrer in der Pflicht

von links Jörg Weinrich (Geschäftsführer Landesverkehrswacht NRW), Christina Schildt (Kreisverkehrswacht Ennepe-Ruhr-Kreis), Oliver Krischer (Verkehrsminister NRW), Klaus Voussem, MdL (Präsident Landesverkehrswacht NRW), Stephan Langhard (Bürgermeister Schwelm)

Abstand halten! Das gehört seit 2020 für Autofahrer gegenüber Radfahrern nicht mehr nur zum guten Ton, sondern ist Gesetz. Wer mit seinem PKW einen Radfahrer überholt, muss innerorts 1,50 und außerorts 2 Meter Abstand halten. Um diese Regelung bekannter zu machen, werden auf Initiative der Landesverkehrswacht NRW in Kooperation mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Städtetag seit dieser Woche 4.200 Plakate NRW-weit aufgehängt.

Der Startschuss fiel am Freitag, 19. Mai, in Schwelm. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, unterstützte die Aktion vor Ort. „Die Sicherheit der Radfahrenden liegt mir besonders am Herzen. Der ausreichende Abstand beim Überholen ist dabei besonders wichtig. Hier ist die Rücksicht der Autofahrer gefragt“, so Minister Krischer, der eigenhändig dabei half, eines der Plakate an einer viel befahrenen Straße gut sichtbar zu befestigen.

„Wer selbst mit dem Fahrrad unterwegs ist, weiß, wie oft der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten wird“, sagte Klaus Voussem, Präsident der Landesverkehrswacht NRW. Diese brenzligen Situationen gelte es zu vermeiden, daher sei Aufklärung, wie durch diese Plakataktion geleistet, wichtig. „Nicht umsonst wurde bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung diese Abstandregelung eingeführt“, so Voussem. Der entsprechende Paragraph beziehe sich im Übrigen nicht nur auf den Mindestabstand, den Autofahrer zu Radfahrern, sondern auch zu Fußgängern, zu anderen einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern halten sollen.

Weniger Abstand zu halten, sei nie eine Option. „Wenn die Straße es nicht zulässt, darf ich als Autofahrer halt nicht überholen“, informierte der LVW-Präsident. Was die 1,50 Meter innerorts angeht, gebe es auch noch Ausnahmen.
„Sind etwa Kinder mit auf dem Rad oder hat das Fahrrad einen Anhänger, muss sogar innerorts 2 Meter Abstand eingehalten werden“, sagte der Verkehrsexperte. „Auf diesem Weg werden schwache schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer geschützt, und das ist auch gut so“, so Voussem.

 

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, und Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, begrüßten die Aktion als Gewinn für die Verkehrssicherheit: „Die Städte und Gemeinden in NRW wollen einen effektiven Beitrag leisten, um die ‚Vision Zero‘ zu erfüllen. Niemand soll im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet werden. Dabei spielt für die Verkehrsplanung das Abstandhalten eine zentrale Rolle. Zu wenig Abstand ist nicht nur gefährlich, sondern viel zu häufig die konkrete Ursache von Unfällen. Darum braucht es mindestens 1,50 Meter Rücksichtnahme. Jedes Plakat, das erfolgreich dafür wirbt, ist ein Gewinn für die Verkehrssicherheit.“

 

Schwelms Bürgermeister Stephan Langhard sagte: „Die Rad-Verkehrswende wird nur dann den gewünschten Erfolg haben, wenn sich Radfahrer auch im fließenden Verkehr sicher fühlen; hierfür ist insbesondere die Abstandsregel von 1,5 m von besonderer Bedeutung.“

Zum Download: Gruppenbild 

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