E-Scooter: Regeln in anderen Ländern
Die Regeln für E-Tretroller (umgangssprachlich E-Scooter) sind von Land zu Land verschieden – und auch in einem Ländern können die Regeln in unterschiedlichen Städten oder Bundesstaaten unterschiedlich sein. Anbei ein kleiner Überblick.
Wir versuchen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, trotzdem sollten Sie sich vor Ort genau informieren – Regeln ändern sich besonders in diesem Bereich sehr schnell.
Das gilt in Dänemark!
Mindestalter: 15 Jahre
Wer einen E-Scooter mietet, muss 18 Jahre alt sein
Unter 15-Jährige müssen mit einem Erwachsenen fahren, nur erlaubt auf Privatgelände, in Spielstraßen und verkehrsberuhigen Bereichen
Geschwindigkeit: max. 20 km/h
Promillegrenze: 0,5 Promille, man darf keine illegalen Drogen genommen haben
Wo darf gefahren werden?: auf dem Radweg, wenn es einen gibt, es gelten die selben Regeln wie für Radfahrer
Wo darf nicht gefahren werden?: auf dem Fußweg und Fußgängerüberweg
Helmpflicht: es besteht Helmpflicht
Mögliche Geldstrafen: – Wer die Promillegrenze überschreitet, muss umgerechnet etwa 270 Euro zahlen.
– Wer gegen die Fahrtrichtung fährt, muss umgerechnet 135 Euro zahlen.
Das gilt in den Niederlanden!
In den Niederlanden sind die in Deutschland zugelassenen E-Scooter verboten.
In den Niederlanden können keine E-Scooter gemietet werden.
Es gibt E-Scooter, die zugelassen werden müssen. Diese dürfen ab 16 Jahren gefahren werden und sind 25 km/h schnell. Es besteht keine Helmpflicht. Gefahren werden darf auf Rad- und Mopedwegen. Sind diese nicht vorhanden, darf auf die Straße ausgewichen werden. Fußgängerwege sind tabu.
Das gilt in Spanien!
Mindestalter: nicht flächendeckend gleich, in Madrid darf an 15 Jahren gefahren werden, empfohlen wird ab 16 Jahren und eine Ausleihe ist erst ab 18 Jahren möglich
Geschwindigkeit: 25 km/h
Promillegrenze: 0,5 / o,3 für Fahranfänger / 0,0 für unter 18-Jährige
Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen und innerorts auf Straßen, Fußgängern ist immer der Vorrang zu gewähren
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Kreuzungen, außerorts, innerorts auf Schnellstraßen und durch städtische Tunnel
Helmpflicht: das variiert von Kommune zu Kommune, in Barcelona etwa gibt es eine Helmpflicht
Besonderheiten: die Kommunen legen Regeln fest, immer vor Ort informieren
mögliche Bußgelder: Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Stillegung des Rollers wie bis zu 500 Euro Bußgeld rechnen.
Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen.
Wer zu zweit auf einem Roller fährt, kann mit 100 Euro belangt werden.
200 Euro werden fällig für das Fahren mit Kopfhörern, auf Gehwegen bzw. in Fußgängerzonen, Missachten der Helmpflicht und Telefonieren.
Das gilt in Italien!
Mindestalter: 14 Jahre
Geschwindigkeit: max. 2o km/h
Promillegrenze: 0,5
Wo darf gefahren werden?: auf innerstädtischen Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer beträgt
Wo darf nicht gefahren werden?: Bürgersteige, Radwege, Fußgängerzonen, außerhalb geschlossener Ortschaften
Helmpflicht: Ja, bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro
Besonderheiten: Wenn es dunkel ist, muss eine Warnweste oder reflektierende Kleidung getragen werden. Parkverbot auf Gehwegen.
Das gilt in Österreich!
Mindestalter: 12 Jahre, mit 9 bzw. 10 Jahren darf gefahren werden, wenn ein Radfahrausweis vorliegt und eine Begleitperson von mindestens 16 Jahren dabei ist
In Spiel- und Wohnstraßen, die für Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.
Geschwindigkeit: max. 25 km/h
Promillegrenze: 0,8
Wo darf gefahren werden?: auf Radfahranlagen, wenn diese fehlen, darf auf der Straße gefahren werden, auf Mehrzweckstreifen
Besteht ein Radweg oder Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, kann dieser wie auch die Straße befahren werden
Wo darf nicht gefahren werden?: – auf Gehwegen und Gehwegen – außer es ist durch die zuständige Behörde erlaubt und dann nur in Schrittgeschwindigkeit
– in Fußgängerzonen, außer es ist Radverkehr erlaubt
Helmpflicht: für Kinder unter 12 Jahren
Besonderheiten: Auf dem Gehsteig ist das Abstellen nur erlaubt, wenn dieser breiter als 2,50 Meter ist. Im Bereich von Haltestellen ist das Abstellen verboten, egal wie breit dort der Weg ist, außer es sind Fahrradständer vorhanden.
Das gilt in der Schweiz!
Mindestalter: 16 Jahre sowie ab 14-Jährige, die im Besitz der Führerausweis der Kategorie M besitzen
Geschwindigkeit: max. 20 km/h
Promillegrenze: 0,5
Wo darf gefahren werden?: Radfahrwege
Wo darf nicht gefahren werden?: Gehweg und Fußgängerzone, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen
Helmpflicht: nein
Besonderheiten: Auf der Straße muss recht gefahren werden, wer die Mitte der Straße nutzt, riskiert ein Bußgeld.
Das gilt in Frankreich!
Mindestalter: 14 Jahre
Geschwindigkeit: max. 25 km/h
Promillegrenze: kein Alkohol, keine Drogen
Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen, wenn keine vorhanden sind, kann auf die Straße ausgewichen werden (bis 50 Stundenkilometer), außerhalb geschlossener Ortschaften muss Grün- bzw. Radwegen (voies vertes) gefahren werden
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen und Fußgängerzonen, außer es ist ausdrücklich erlaubt, dann darf aber nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Helmpflicht: nein, wird aber empfohlen (es gibt ausgewiesene Ausnahmen)
Besonderheiten: – Kopfhörer und ähnliches auf den Ohren sind ebenso verboten wie das Smartphone in der Hand zu halten
– es wird empfohlen, bei Dunkelheit und bei dichter Bebauung reflektierende Materialien wie eine Weste getragen werden
Beispiel für Strafmaß: Wer auf einem Gehweg fährt und erwischt wird, zahlt 135 Euro Bußgeld.
Das gilt in Kalifornien!
Mindestalter: mindestens 16 Jahre und im Besitz eines Führerscheins oder Lernausweises sein
Geschwindigkeit: max. 24 km/h
Promillegrenze: Alkoholkonsum ist untersagt
Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen, wenn welche vorhanden sind, auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 56 km/h
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Fußgängerwegen, Zebrastreifen, Autobahnen
Helmpflicht: für unter 18-Jährige
Besonderheiten: beim Linksabbiegen muss nach der Kreuzung am rechten Bordstein angehalten und zu Fuß die Straße überquert werden
Das gilt in New York City!
Mindestalter: über 16
Geschwindigkeit: bis zu 24 km/h
Promillegrenze: –
Wo darf gefahren werden?: Straßen mit einer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit von 30 Meilen pro Stunde, auf Radwegen und Greenways
Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen
Helmpflicht: ja , bis 18 Jahhre