E-Scooter: Regeln in anderen Ländern

Die Regeln für E-Tretroller (umgangssprachlich E-Scooter) sind von Land zu Land verschieden – und auch in einem Ländern können die Regeln in unterschiedlichen Städten oder Bundesstaaten unterschiedlich sein. Anbei ein kleiner Überblick.

Wir versuchen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, trotzdem sollten Sie sich vor Ort genau informieren – Regeln ändern sich besonders in diesem Bereich sehr schnell.


Das gilt in Dänemark!

Mindestalter: 15 Jahre

Wer einen E-Scooter mietet, muss 18 Jahre alt sein

Unter 15-Jährige müssen mit einem Erwachsenen fahren, nur erlaubt auf Privatgelände, in Spielstraßen und verkehrsberuhigen Bereichen

Geschwindigkeit: max. 20 km/h

Promillegrenze: 0,5 Promille, man darf keine illegalen Drogen genommen haben

Wo darf gefahren werden?: auf dem Radweg, wenn es einen gibt, es gelten die selben Regeln wie für Radfahrer

Wo darf nicht gefahren werden?: auf dem Fußweg und Fußgängerüberweg

Helmpflicht: es besteht Helmpflicht 

Mögliche Geldstrafen: – Wer die Promillegrenze überschreitet, muss umgerechnet etwa 270 Euro zahlen.

– Wer gegen die Fahrtrichtung fährt, muss umgerechnet 135 Euro zahlen.


Das gilt in den Niederlanden!

In den Niederlanden sind die in Deutschland zugelassenen E-Scooter verboten.

In den Niederlanden können keine E-Scooter gemietet werden. 

Es gibt E-Scooter, die zugelassen werden müssen. Diese dürfen ab 16 Jahren gefahren werden und sind 25 km/h schnell. Es besteht keine Helmpflicht. Gefahren werden darf auf Rad- und Mopedwegen. Sind diese nicht vorhanden, darf auf die Straße ausgewichen werden. Fußgängerwege sind tabu. 


Das gilt in Spanien!

Mindestalter: nicht flächendeckend gleich, in Madrid darf an 15 Jahren gefahren werden, empfohlen wird ab 16 Jahren und eine Ausleihe ist erst ab 18 Jahren möglich

Geschwindigkeit: 25 km/h

Promillegrenze: 0,5 / o,3 für Fahranfänger / 0,0 für unter 18-Jährige

Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen und innerorts auf Straßen, Fußgängern ist immer der Vorrang zu gewähren

Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Kreuzungen, außerorts, innerorts auf Schnellstraßen und durch städtische Tunnel

Helmpflicht: das variiert von Kommune zu Kommune, in Barcelona etwa gibt es eine Helmpflicht 

Besonderheiten: die Kommunen legen Regeln fest, immer vor Ort informieren 

mögliche Bußgelder: Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Stillegung des Rollers wie bis zu 500 Euro Bußgeld rechnen.

Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen.

Wer zu zweit auf einem Roller fährt, kann mit 100 Euro belangt werden.

200 Euro werden fällig für das Fahren mit Kopfhörern, auf Gehwegen bzw. in Fußgängerzonen, Missachten der Helmpflicht und Telefonieren.


Das gilt in Italien!

Mindestalter: 14 Jahre 

Geschwindigkeit: max. 2o km/h

Promillegrenze: 0,5

Wo darf gefahren werden?: auf innerstädtischen Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer beträgt

Wo darf nicht gefahren werden?: Bürgersteige, Radwege, Fußgängerzonen, außerhalb geschlossener Ortschaften 

Helmpflicht: Ja, bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro 

Besonderheiten: Wenn es dunkel ist, muss eine Warnweste oder reflektierende Kleidung getragen werden. Parkverbot auf Gehwegen.


Das gilt in Österreich!

Mindestalter: 12 Jahre, mit 9 bzw. 10 Jahren darf gefahren werden, wenn ein Radfahrausweis vorliegt und eine Begleitperson von mindestens 16 Jahren dabei ist

In Spiel- und Wohnstraßen, die für Fahrzeugverkehr gesperrt sind, ist Kindern die Benutzung ohne Begleitung erlaubt.

Geschwindigkeit: max. 25 km/h

Promillegrenze: 0,8

Wo darf gefahren werden?: auf Radfahranlagen, wenn diese fehlen, darf auf der Straße gefahren werden, auf Mehrzweckstreifen

Besteht ein Radweg oder Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, kann dieser wie auch die Straße befahren werden

Wo darf nicht gefahren werden?: – auf Gehwegen und Gehwegen – außer es ist durch die zuständige Behörde erlaubt und dann nur in Schrittgeschwindigkeit

– in Fußgängerzonen, außer es ist Radverkehr erlaubt

Helmpflicht: für Kinder unter 12 Jahren 

Besonderheiten: Auf dem Gehsteig ist das Abstellen nur erlaubt, wenn dieser breiter als 2,50 Meter ist. Im Bereich von Haltestellen ist das Abstellen verboten, egal wie breit dort der Weg ist, außer es sind Fahrradständer vorhanden.


Das gilt in der Schweiz!

Mindestalter: 16 Jahre sowie ab 14-Jährige, die im Besitz der Führerausweis der Kategorie M besitzen

Geschwindigkeit: max. 20 km/h

Promillegrenze: 0,5

Wo darf gefahren werden?:  Radfahrwege

Wo darf nicht gefahren werden?: Gehweg und Fußgängerzone, außer es ist ausdrücklich ausgewiesen

Helmpflicht: nein

Besonderheiten: Auf der Straße muss recht gefahren werden, wer die Mitte der Straße nutzt, riskiert ein Bußgeld.

 


Das gilt in Frankreich!

Mindestalter: 14 Jahre

Geschwindigkeit: max. 25 km/h

Promillegrenze: kein Alkohol, keine Drogen

Wo darf gefahren werden?:  auf Radwegen, wenn keine vorhanden sind, kann auf die Straße ausgewichen werden (bis 50 Stundenkilometer), außerhalb geschlossener Ortschaften muss Grün- bzw. Radwegen (voies vertes) gefahren werden

Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen und Fußgängerzonen, außer es ist ausdrücklich erlaubt, dann darf aber nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Helmpflicht: nein, wird aber empfohlen (es gibt ausgewiesene Ausnahmen)

Besonderheiten: – Kopfhörer und ähnliches auf den Ohren sind ebenso verboten wie das Smartphone in der Hand zu halten

– es wird empfohlen, bei Dunkelheit und bei dichter Bebauung reflektierende Materialien wie eine Weste getragen werden

Beispiel für Strafmaß: Wer auf einem Gehweg fährt und erwischt wird, zahlt 135 Euro Bußgeld.

 


Das gilt in Kalifornien!

Mindestalter: mindestens 16 Jahre und im Besitz eines Führerscheins oder Lernausweises sein

Geschwindigkeit: max. 24 km/h

Promillegrenze: Alkoholkonsum ist  untersagt

Wo darf gefahren werden?: auf Radwegen, wenn welche vorhanden sind, auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 56 km/h

Wo darf nicht gefahren werden?: auf Fußgängerwegen, Zebrastreifen, Autobahnen 

Helmpflicht: für unter 18-Jährige

Besonderheiten: beim Linksabbiegen muss nach der Kreuzung am rechten Bordstein angehalten und zu Fuß die Straße überquert werden

 


Das gilt in New York City!

Mindestalter: über 16

Geschwindigkeit: bis zu 24 km/h

Promillegrenze: –

Wo darf gefahren werden?: Straßen mit einer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit von 30 Meilen pro Stunde, auf Radwegen und Greenways

Wo darf nicht gefahren werden?: auf Gehwegen

Helmpflicht: ja , bis 18 Jahhre